Rechtsanwältin Sandra Müller

Fachanwältin für Familienrecht

Eine Online Scheidung spart Zeit. Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Sie füllen einfach und bequem das unverbindliche Scheidungsformular aus. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen und reichen spätestens binnen drei Werktagen für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.

Selbstverständlich sind wir für Sie gerne für einen persönlichen Besprechungstermin oder ein Telefonat da!

Nach § 1353 Abs. 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. In Deutschland wird dennoch fast jede 2. Ehe geschieden. Häufig kommt es zu einem zeit- und kostenintensiven sowie emotional sehr belastenden „Rosenkrieg“. Das muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein.

Eine einvernehmliche Scheidung verhindert unnötige psychische Belastungen für alle Beteiligten und führt zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer.

Zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Scheidungsfolgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt sowie Zugewinnausgleich können anstehende Fragen unverbindlich gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in der Kanzlei erörtert werden, sofern Sie dies ausdrücklich wünschen.

Wird eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt, vertreten wir Sie optimal und zielstrebig außergerichtlich und in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren sowie in allen Scheidungsfolgesachen und auch in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht.

Ablauf der Online Scheidung

1. Schritt

Sie füllen auf unserer Seite das unverbindliche Scheidungsformular aus.

2. Schritt

Wir prüfen die Vollständigkeit Ihrer Angaben und ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung bereits vorliegen. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir den ersten Entwurf Ihres Scheidungsantrages und kalkulieren die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung.

Haben Sie nur ein geringes Einkommen oder hohe monatliche Kosten, erfolgt durch unsere Kanzlei selbständig die Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

3. Schritt

Den Entwurf Ihres Scheidungsantrages, die Kostenkalkulation oder den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie die anwaltliche Vollmacht übersenden wir Ihnen per E-Mail oder per Post.

4. Schritt

Nach Eingang der Unterlagen entscheiden Sie, ob Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen wollen. Sollte dies der Fall sein, senden Sie bitte die unterzeichnete Vollmacht zurück.

Sofern gewünscht, beantworten wir alle Ihre Fragen nicht nur per E-Mail, sondern auch am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei.

5. Schritt

Im nächsten Schritt reichen wir für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.

6. Schritt

Das Familiengericht stellt Ihrem Ehegatten unseren Scheidungsantrag mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu.

7. Schritt

Wurde der Versorgungsausgleich nicht durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen und bestand die Ehe länger als 3 Jahre, übersendet das Familiengericht uns den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Wir unterstützen Sie bei dem Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich und senden diesen an das Familiengericht zurück.

Das Familiengericht holt die Auskünfte zum Versorgungsausgleich bei den Rentenversicherungsträgern ein.

Nach Erhalt der Auskünfte zum Versorgungsausgleich und des Berechnungsvorschlages des Familiengerichts erfolgt eine Prüfung in unserer Kanzlei.

8. Schritt

Das Familiengericht setzt den Scheidungstermin an. Sie werden durch das Familiengericht persönlich angehört. Wir begleiten Sie zum Familiengericht und stellen für Sie den Scheidungsantrag. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin in der Regel 10 Minuten.

9. Schritt

Nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses oder im Falle eines rechtswirksamen Verzichts auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel im Scheidungstermin sind Sie rechtskräftig geschieden. Sie erhalten von uns den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Scheidungskosten berechnen

Häufige Fragen zum Thema Scheidung

Scheidung

Unterhalt

Sorgerecht / Umgang

Ehewohnung / Haushalt

Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

    Unver­bindliches Scheidungs­formular

    Mit Ihren Angaben erstellen wir unverbindlich einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten.

    Erst nachdem Sie diese Unterlagen von uns erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.

    Mit dem Absenden dieses Formulars verpflichten Sie sich zu nichts.

    Die mit * versehenen Angaben sind zur Erstellung des Scheidungsentwurfs erforderlich.

    Angaben Ehefrau

    Angaben Ehemann

    Angaben Hochzeit

    Angaben Trennung

    wegen, bei welchem Gericht, evtl. falls zur Hand Aktenzeichen


    Angaben Antragsteller

    Hiermit bestätigen Sie, dass wir Ihre Daten zur Kontaktaufname speichern dürfen


    Durch das Betätigen des Buttons Senden übermitteln Sie uns Ihre Angaben. Aus diesen fertigen wir Ihnen einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags und einen Kostenvoranschlag für die Scheidung. Dies ist völlig unverbindlich. Sie verpflichten sich hierdurch zu nichts.

    Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise in unserer Datenschutzerkläung.

    So erreichen Sie uns

    ANSCHRIFT

    Rechtsanwältin Sandra Müller
    Wallensteinstr. 23
    18273 Güstrow

    KONTAKTDATEN

    Telefon: 03843/773694
    Telefax: 03843/773695

    Mobil: 0173/9430449
    E-Mail: info@kanzlei-mueller-guestrow.de

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