Wir beraten und/oder vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Familiengericht in folgenden Angelegenheiten:
in dem Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen und dem Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft
beim Unterhalt in Familienunterhalts-, Kindesunterhalts- und Trennungsunterhaltsverfahren, in Verfahren auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt, in Unterhaltsverfahren anlässlich der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
bei der Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhalt
bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater (Scheinvaterregress)
bei Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG
im Rahmen der Durchsetzung oder des Ausschlusses des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern und rund um Fragen des Wechselmodells
in allen Fragen der elterlichen Sorge, wie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vermögenssorge, der Gesundheitssorge und dem Recht auf Bildung und Erziehung
bei Vormundschaft und Pflegschaft
in Fällen der Inobhutnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt
in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)